Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat zur deutschen Vorratsdatenspeicherung (VDS) entschieden: In seiner jetzigen Form bleiben die Regelungen der deutschen Vorratsdatenspeicherung unzulässig und unvereinbar mit EU-Grundrechten. Damit ist die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland aber vermutlich leider noch immer nicht vom Tisch. Wie auch bei den vorherigen Urteilen der verschiedenen Gerichte zur Vorratsdatenspeicherung, die jedesmal eine Niederlage für die jeweiligen Verfasser der Gesetze bedeuteten, stehen auch jetzt unmittelbar nach der Verkündung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs EuGH die Verfechter möglichst weitgehender Datenbevorratung an…