Aus der Antwort der Landesregierung NRW(1) vom 17. Oktober 2018 auf die Kleine Anfrage 1470 des Abgeordneten René Schneider geht hervor, dass letztlich keine Bedarfsermittlung für den Abbau von Kies und Sand vorgenommen wird. Der gültige Landesentwicklungsplan NRW beschreibt das so: „Die Bedarfsermittlung erfolgt auf der Grundlage eines landeseinheitlichen Abgrabungsmonitorings, bei dem der Fortschritt des Rohstoffabbaus nach Fläche und Volumen erfasst wird.“ Dieser Rohstoff-Abbau wird aber nicht etwa nach Gewicht oder Volumen überwacht, sondern anhand der geldlichen Umsatzzahlen. Die Verwendung…