Tag dreiundzwanzig des 60-Tage-Buchs. Aufreger des Tages Betreuungsqualität gleich bei KiTa und Tagespflege: „Städte- und Gemeindebund NRW begrüßt Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster“ Ja, das war klar, heilt dieses Urteil doch die Versäumnisse der Städte und Gemeinden. Nachdem das Verwaltungsgericht Köln Eltern ein Wahlrecht zwischen der Betreuung ihrer Kinder in Kindertagesstätten und in Kindertagespflege zugesprochen hatte, hob das Oberverwaltungsgericht das nun auf. Es folgt damit der Interpretation der Rechtslage des Städte- und Gemeindebunds. Der §5 des achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII), der…