Exklusion berechtigter Interessen bei der Inklusion (Update)

Vor 8 Tagen schrieb ich anläßlich der Schulausschuß-Sitzung im Landtag NRW hier noch:

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Ich komme mir vor wie beim Film ‚Und täglich grüßt das Murmeltier‚.

Nachdem ich zur Inklusion in NRW-Schulen bzw. zum 9. Schulrechtsänderungsgesetz schon einiges geschrieben habe, fehlen mir heute die Worte, etwas zu formulieren, was wirklich Neues brächte.

Ich müsste mich wiederholen, wollte ich das Thema wieder aufgreifen.

SPD und GRÜNE sperren sich nicht nur gegen Einwände der Oppositionsparteien, sie interessieren sich auch nicht für die Meinungen von Experten und betroffenen.

MdL Monika Pieper Hiezu Monika Pieper, MdL und Sprecherin der Piratenpartei:
Ich bin schockiert, mit welcher Arroganz und Ignoranz die Kollegen von Rot-Grün durch den Ausschuss marschieren. Sämtliche Einwände zum Gesetzentwurf der Landesregierung werden abgetan. Fachlich interessiert es sie weder, was die Experten der Interessensverbände in der Anhörung sagten, noch was Betroffene für richtig halten.
„Wir brauchen keine langwierigen Untersuchungen. Erst die Konnexität in einem langen Prozess festzustellen, hilft niemandem. Wir müssen den Betroffenen jetzt helfen. Wir fordern daher ein Landesprogramm für Inklusion, das die Schulen bei ihren Aufgaben unterstützt. Wir dürfen die Kommunen auf diesem Weg nicht alleine lassen.

Die Kommunen dürfen – so zeichnet es sich ab – die finanziellen Folgen des irgendwann doch einmal kommenden 9. Schulrechtsänderungsgesetzes alleine tragen.
Die Schüler und ihre Eltern müssen die praktischen Auswirkungen, die fehlenden Sonderpädagogen, die kommunalen Notlösungen und deren Camouflage und letztlich die psychischen Auswirkungen erdulden.

Gut gemeint, Frau Löhrmann …

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Heute pumpen die Abgeordneten der Regierungsfraktionen das 9. Schulrechtsänderungsgesetz durch und setzen dabei auf die Verabredung mit den Städten und Gemeinden, die Folgekostenabschätzung bis Februar 2014 gemeinsam ergebnisoffen und fair vorzunehmen.

In anderen Worten: Es wird ein Gesetz verabschiedet, in dem das Land NRW den Kommunen Pflichten und Aufgaben überträgt, ihnen aber keine finanziellen Zuwendungen zugesteht.
Die unterschiedlichen Auffassungen zur Konnexität (vereinfacht: überträgt das Land den Kommunen neue Aufgaben, muß es sie auch finanzieren), die Land und Kommunen haben, sollen aber erst noch ‚ausdiskutiert‘ werden.

Frau Löhrmann wollte sich wohl nicht die Blöße geben, die Verabschiedung des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes erneut verschieben zu müssen.

Was ist, wenn die ergebnisoffene Diskussion nicht zu einem einmütigen Ergebnis kommt? Dann hat das Gesetz trotzdem Bestand (außer, es wird gerichtlich gekippt) und die Kommunen müssen ohne finanzielle Unterstützung leisten.
Dass sie das ohne hinreichende finanzielle Unterstützung nicht in ausreichendem Maße können, steht wohl außer Frage.

Die Folgen tragen die Kinder, Eltern und Lehrer.

Gut gemeint, Frau Löhrmann …

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