Sie ist verabschiedet, die 2. KiBiz-Revision.
Am 4. Juni beschloß der Landtag NRW auf Empfehlung des Ausschuss‘ mit den Stimmen der SPD und der GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU, FDP, Piraten und eines fraktionslosen Mitglieds die KiBiz-Revision in zweiter Lesung.
Anträge der Oppositionsparteien wie der Antrag der Piraten, der Kinderrechte im KiBiz verankern wollte, oder die Anträge von CDU und FDP, der eine sorgfältigere Evaluation fordern, wurden nicht berücksichtigt und haben nicht zu einer Rücküberweisung in den Jugendhilfe-Ausschuss und damit zu einer dritten Lesung geführt.
Rot-Grün hatte es eilig.
Das ist nachvollziehbar, soll das Gesetz doch zum kommenden Kindergartenjahr gelten. (Mit Ausnahmen in einigen Bereichen)
Rot-Grün hatte es eilig.
Die vielen Stimmen, die Schwächen und Mängel am Gesetz formulierten und die nicht nur aus den Reihen der Opposition (schon #krankesSystem-bedingt dagegen) kamen, sondern auch aus Expertenkreisen und Elternschaft, sollen den Gesetzesentwurf nicht weiter in Mißkredit bringen können.
Nun ist die 2. KiBiz-Revision also verabschiedet.
Einige Änderungen bzw. vermisste Änderungen will ich hier nennen:
Der punktuelle Sprachtest (Delfin 4) wird durch eine kontinuierliche Beobachtung der sprachlichen Entwicklung abgelöst (in Kindertagesstätten). | |
Der Bildungscharakter wird gestärkt | |
Das Kindeswohl wird an die erste Stelle gestellt | |
Die Elternmitwirkung auf kommunaler Ebene wird gestärkt. | |
Das elterliche Wunsch- und Wahlrecht wird konkretisiert | |
Die Anmeldefristen werden konkretisiert | |
Die Elterninformation und -Aufklärung wird verbessert | |
Die plusKITA wird eingeführt | |
Die Zahl der zulässigen Schließtage wird begrenzt | |
Die Einführung von plusKITA ist ein unzureichender Schritt hin zur allgemeinen Inklusion und schliesst nicht die Lücke der wegfallenden Finanzierung der iKitas duch den LVR | |
Die Fexibilisierung der Öffnungszeiten ist nach wie vor nicht Bestandteil | |
Ein Zusammenwirken von Kindertagesstätten und Kindertagespflege wird strukturell nicht berücksichtigt | |
Die jährliche Anpassung der Zuschüsse (festgesetzte Erhöhung um 1,5%/Jahr) entspricht nicht den tatsächlichen Kostensteigerungen und führt zu Unterdeckung | |
Die finanzielle Ausstattung von Kindertagesstätten wird nicht verbessert | |
Der Stundensatz für Kindertagespflege wird nicht auskömmlich festgelegt | |
Der Betreuungsschlüssel ( das zahlenmässige Verhältnis Betreuer Kinder) wird nicht verbessert |
Die vorstehenden Punkte wurden von Fachleuten verschiedener Bereiche in einer Expertenanhörung, bei der ich auch Stellung nehmen konnte, benannt.
Eine Rücküberweisung und dritte Lesung wäre wünchenswert gewesen.
Auch ROT-GRÜN hätte sich sicher weitere Verbesserungen des KiBiz vostellen können, durfte das aber wohl aufgrund der Haushalltslage und wegen der Schuldenbremse nicht formulieren.
Es ist schade, dass in NRW wie im ganzen Land nur 5,3% des Bruttoinlandprodukts in Bildung investiert werden (Stand 2012). Andere Länder sind da besser aufgestellt, der Durchschnitt in den OECD-Ländern liegt höher (6,2%).
Auch der Anteil der Bildungsausgaben an den öffentlichen Ausgaben liegt in Deutschland mit 10,5% unter dem OECD-Durchschnitt (13,0%).
Die „Bildungsrepublik Deutschland“ hat hier Nachholbedarf.
Wir müssen das KiBiz weiter verbessern.