Die Schulferien neigen sich in NRW dem Ende zu. Wer das Anrecht auf einen Zuschuss für den Schulbedarf seines Kindes hat, sollte jetzt noch schnell einen Antrag stellen!
Im Rahmen des Bildungs– und Teilhabepaketes der Bundesregierung erhalten ALG-II-Empfänger für ihre Kinder im August automatisch und ohne expliziten Antrag einen Zuschuss für deren Schulbedarf (Schulranzen, Sportzeug, Schreib-, Rechen-, Zeichen– und Bastelutensilien).
Wer allerdings “nur” einen Kinderzuschlag (klingt herzlos, ist aber der Zuschuss zum Kindergeld) oder Wohngeld bezieht, muss für diese Schulbedarfsförderung noch einen Antrag bei der Stadt stellen. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um die Einschulung oder eine Versetzung handelt. Die Förderung gilt für alle Schulkinder mit einem entsprechenden Anspruch.
Und natürlich trägt niemand ein Schild mit “Wohngeldbezieher” mit sich herum. Wer aber trotzdem jemanden in dieser Situation kennt, der möge diesen Menschen bitte darauf ansprechen. Im August sind das immerhin 70€, im Februar noch einmal 30€.