Der Kreistag Wesel hat am 1. Oktober einstimmig – also auch mit meiner Stimme – eine Resolution an die Bundesregierung und die Landesregierung NRW beschlossen.
Diese Resolution wurde von der Verwaltung im Auftrag des Kreisausschuss in der Woche vor der Kreistagssitzung verfasst.
Sie wurde leider nicht debattiert und somit nicht inhaltlich konkretisiert.
Die Resolution:
„Angesichts der aktuellen Flüchtlingssituation ist umgehendes Handeln des Bundes und des Landes erforderlich, um die Handlungsfähigkeit der Kommunen und Kreise dauerhaft sicherzustellen. Hierzu gehören im Kern folgende Forderungen, die wiederholt auch schon von den kommunalen Spitzenverbänden erhoben worden sind:
Forderungen an das Land NRW:
Bei den in Amtshilfe durch die Kommunen und Kreise eingerichteten Unterkünften ist die zeitliche Beschränkung der Errichtung und die volle Kostenerstattung für Einrichtung/Ertüchtigung und Betrieb sicherzustellen. Die Kapazitäten der Aufnahmeeinrichtungen des Landes sind massiv zu erweitern.
Die finanzielle Ausstattung im Flüchtlingsaufnahmegesetz Nordrhein-Westfalen ist anzupassen.
Die vorschulischen und schulischen Rahmenbedingungen für Flüchtlingskinder sind zu verbessern.
Forderungen an das Land NRW und den Bund:
– Die rechtlichen Anforderungen an die Unterbringung und Versorgung von – Asylbewerbern und Flüchtlingen müssen gesenkt werden.
– Das Rückführungsmanagement ist zu verbessern.
Forderungen an den Bund:
– Der Bund muss sich strukturell und dauerhaft an den Kosten für Asylbewerber und Flüchtlinge beteiligen.
– Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge muss gestärkt, Asylverfahren erheblich beschleunigt werden.
– Die Definition der sicheren Herkunftsstaaten ist zu erweitern.
Die Verwaltung wird beauftragt, diese Resolution an die Landtags- und Bundestagsabgeordneten des Kreises Wesel sowie an die Bundes-, die Landesregierung und die Bürgermeisterin und Bürgermeister der kreisangehörigen Kommunen zu übersenden.“
Ich hatte bei der Entscheidung, wie ich über diese Resolution abstimme, Bauchschmerzen, besonders wegen zweier Punkte:
Forderungen an das Land NRW und den Bund:
„Die rechtlichen Anforderungen an die Unterbringung und Versorgung von Asylbewerbern und Flüchtlingen müssen gesenkt werden.“
Versteht man das als ‚Bürokratie-Abbau‘, ist es ok. Wird es als Argument für den Abbau von Standards und Rechten verwendet, ist es nicht ok.
Forderungen an den Bund:
„Die Definition der sicheren Hekunftsländer ist zu erweitern.“
Das kann sich nur auf Artikel 16a(3) des Grundgesetzes beziehen. Der hat den Inhalt: „Durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, können Staaten bestimmt werden, bei denen auf Grund der Rechtslage, der Rechtsanwendung und der allgemeinen politischen Verhältnisse gewährleistet erscheint, daß dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet. Es wird vermutet, daß ein Ausländer aus einem solchen Staat nicht verfolgt wird, solange er nicht Tatsachen vorträgt, die die Annahme begründen, daß er entgegen dieser Vermutung politisch verfolgt wird.“
Diese Definition zu erweitern und nicht nur die politische Verfolgung, sondern auch weitere Gründe als Annahmegrund für die Verfolgung in einem als sicher geltenden Herkunftsland zu akzeptieren, ist aus meiner Sicht richtig und wichtig.
Aber mir ist auch bewusst, dass einige das umdeuten werden zu „Die Zahl der sicheren Herkunftsländer ist zu erweitern.“. Diese Umdeutung lehne ich vehement ab.
Wie schon oben geschrieben: ich hatte bei der Abwägung, wie ich abstimme, Bauchschmerzen. Starke Bauchschmerzen.
Ich musste eine Entscheidung über die gesamte Resolution treffen und habe mich für eine Zustimmung entschlossen.