(Remake aus dem Jahr 2013)
Der internationale Kindertag, der auf die Genfer Weltkonferenz für das Wohlergehen der Kinder im August 1925 zurück geht und jährlich in über 30 Staaten am 1. Juni gefeiert wird, ist nicht der einzige Tag im Kalenderjahr, der Kindern gewidmet ist.
Der Weltkindertag am 20. September gilt in Deutschland in Anlehnung an die UNICEF als der offizielle Weltkindertag.
Beide Tage sollen auf die Rechte der Kinder aufmerksam machen und werden mit Feiern und politischen Aktionen begangen.
Der erste Impuls zum Kindertag ist der Gedanke ‚es ist gut und selbstverständlich, die Rechte der Kinder zu achten und zu stärken.‘
Aber welche sind diese Rechte?
Bei Menschenrechten fallen uns schnell Persönlichkeitsrechte, Freiheitsrechte, justizielle Rechte und soziale Rechte ein.
Denken wir über Rechte für Kinder nach, dauert es schon länger, bis uns etwas einfällt.
Und tatsächlich, bis auf das elementare Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit und das Recht auf Bildung finden wir nicht viele Rechte, die für Kinder gelten.
In unserem Grundgesetz kommt das Wort Kind tatsächlich ganze siebenmal vor.
Sechsmal im Kontext zu Eltern- und Erziehungsrechten und nur ein einziges Mal als Recht für Kinder, dem Recht auf Gleichstellung unehelicher Kinder.
Kinderrecht ist in Deutschland nach wie vor Elternrecht.
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend – sic! – gibt den Kindern auch nur mittelbar Raum und Aufmerksamkeit, indem es im Familienleistungen-Bereich schreibt:
„Wer Kinder hat, verdient die Unterstützung des Staats.“.
Auch hier werden wieder nur Eltern adressiert.
Es ist in unseren Traditionen und im Grundgesetz angelegt, dass es kaum direkt auf Kinder bezogen formulierte Rechte gibt. Kinder waren jahrhundertelang ‚Altersversorgung‘ und ‚Besitz‘ ihrer Eltern. Das Grundgesetz schreibt ‚ Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern …‘.
Aus dieser überbrachten Haltung und der grundgesetzlichen Vorgabe heraus ist es verständlich, so wenige Rechte für Kinder im deutschen Recht zu finden.
Kinder wachsen im sicheren Hort der Familie auf, Vater und Mutter erziehen sie mit naturgegebener Kompetenz. So die gesellschaftshistorische Theorie.
In Zeiten von Lebensgemeinschaften, Alleinerziehenden-, Patchwork- und Regenbogenfamilien, in denen Kinder in großer Zahl aufwachsen, benötigen Kinder mehr Beachtung in grundlegenden Rechtswerken.
Familien- und Sozialpolitik darf Kinder nicht mehr länger als Anhängsel von Familien betrachten und muss ihre Gesetzgebung hinsichtlich der Kinder konkretisieren.
Im Jahr 2013 Noch immer sind die politischen Parteien noch weit davon entfernt, tatsächliche und unmittelbare Rechte für Kinder in ihrem Denken und Wirken zu beinhalten.
Kinder werden von den politisch Handelnden noch immer und zuerst als Anhängsel von Eltern betrachtet. Die Stärkung von Rechten für Kinder scheinen Politiker nicht als gesellschaftliche Aufgabe begriffen zu haben und verorten diese Aufgabe in den Familien.
Überlegungen zu Kinderrechten wie beispielsweise Kinder- und Jugendlichenparlamente, Wahlrecht für Kinder und Jugendliche, die Umkehrung der Schulpflicht in ein aktives Bildungsrecht, eigenständige und weitestmöglich selbstverwaltete Kultureinrichtungen für Kinder und Jugendliche, aktive Einbeziehung von Kindern in die Stadtentwicklung oder Kinderanwälte finden zwar außerhalb der Politik statt, haben aber noch keinen Eingang in die Überlegungen oder gar Überzeugungen der politischen Parteien gefunden.