Aufnahme von Syrienflüchtlingen – eine Camouflage

Tausende und Abertausende Menschen flüchten aus Syrien, um dem Bürgerkrieg zu entgehen. Nach Schätzungen der UNO sind es 9 Millionen syrische Flüchtlinge.

Deutschland hat erklärt, 5000 syrische Flüchtlinge aufzunehmen.
15 von 16 Bundesländern haben beschlossen, mehr als diese via Bundeskontingent zugeweisenen Flüchtlinge aufzunehmen.
Bayern nimmt keine zusätzlichen Flüchtlinge aus Syrien auf.
13 von 16 Bundesländern sehen keine Begrenzung des Aufnahmekontingents vor.
NRW sieht eine Grenze von 1000 Flüchtlingen vor.

Menschen Aufgenommen wurden bis Ende September tatsächlich 2 syrische Flüchtlinge (erteilte Visa).

Abgesehen von der Frage, warum NRW entgegen 13 anderer Bundesländer die Zahl der Flüchtlinge auf 1000 begrenzt, steht zu fragen, warum nicht wenigstens diese 1000 Flüchtlinge aufgenommen wurden.

Die Hürden, die vor einer Aufnahme stehen, sind leider extrem hoch.

Die Kosten für Unterbringung, Ernährung und weitere Lebenshaltungskosten werden dabei vollständig durch die Flüchtlinge selbst oder deren in Deutschland lebenden Bezugspersonen übernommen.
Die Bezugspersonen müssen hierfür vorab eine Verpflichtungserklärung unterzeichnen und nachweisen, dass sie finanziell in der Lage sind, für die Flüchtlinge auskömmlich zu sorgen.
Auch bei der Reise vom Drittland in das betreffende Aufnahmeland haben die
Flüchtlinge oder dessen Bezugspersonen die Flugkosten selbst zu tragen und
müssen sich selbst um die Organisation kümmern.

Im Verlauf des Aufnahmeprozesses sind insgesamt vier deutsche Behörden (Innenministerium, Ausländerämter der Kommunen, Auswärtiges Amt und Geschäftsträger des Auswärtigen Amtes) mit der Aufnahme bzw. der Prüfung der notwendigen Dokumente beschäftigt. In besonderen Härtefällen wird den Flüchtlingen soweit entgegen gekommen, dass keine Originaldokumente, sondern beglaubigte Kopien zur Ausstellung der Einreisegenehmigung hinreichend sind.

Also für Tausend Anrufer gibt es eine sogenannte Referenznummer. Diese Personen hinterlassen ihre Daten und die Daten derjenigen, die aufgenommen werden sollen als ihre Verwandten. Dann werden die Anrufer gebeten, sich binnen zehn Tagen bei der zuständigen Ausländerbehörde zu melden. Die zuständige Ausländerbehörde wird ihnen auch auf Wunsch genannt. Das ist in der Regel die zuständige Ausländerbehörde für den Wohnsitz des sich Meldenden. Und dann wird die Ausländerbehörde aufgefordert sein, alle Unterlagen die der Betreffende beibringt zu prüfen und auch zu prüfen ob eine abzugebende Verpflichtungsermächtigung auskömmlich ist.

Und je nachdem wie sich Verschiebungen ergeben, weil vielleicht jemand mit Referenzkennnummer – aus welchen Gründen auch immer – sich nicht rechtzeitig an eine Ausländerbehörde gewandt hat, der verliert seine Referenzkennung und müsste sich erneut bei der Hotline vorstellen und bekommt je nach Zeitphase eine erneute Referenzkennung oder wird auf die Warteliste gesetzt.

Wie oben schon geschrieben: Bis Ende September haben diese Prozedur nur 2 Flüchtlinge geschafft.

Das ist traurig und beschämend.

 

 

 

Bildquellen:
‚Strasse nach Nirgendwo‘ © Katharina Wieland-Müller / pixelio.de
‚Menschenkette aus Papier‘ © S. Hofschlaeger / pixelio.de

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