Während die Fraktionen der CDU und FDP im nordrhein-westfälischen Landtag der Regierungskoalition Versagen im Bereich der Elementarbildung und insbesondere im U3-Bereich vorwerfen, legt die hessische Regierungskoalition, bestehend aus eben den Fraktionen von CDU und FDP, den Entwurf für ein neues Kinderförderungsgesetz vor, der den Namen nicht verdient und geht mit diesem Entwurf ohne Not weit herunter mit der Qualität der Kindertagesstätten.
Das HessKiFöG, das hessische Kinderförderungsgesetz, soll zum 01.01.2014 in Kraft treten. Es wird die Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen durch massive Verschlechterung der Rahmenbedingungen erschweren.
Einige Beispiele drohender Verschlechterung:
- Öffnungszeiten
Es wird nur noch eine maximale wöchentliche Öffnungszeit von 42,5 Stunden bezuschusst, also beispielsweise täglich von 7:30 bis 16:00 Uhr. Die Ausgestaltung von bedarfsgerechten Öffnungszeiten wird nicht gefördert, elterliche Bedarfe zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf werden nicht berücksichtigt. - Gruppengröße
Um die bisherige Landesförderung zu erhalten, müssen die Gruppen in Kindergarten und Hort mit 25 Kindern belegt werden. Angemessene Gruppengrößen sind ein Qualitätsmerkmal pädagogischer Arbeit. Sie sind zur Sicherung von Beziehungskontinuität und der individuellen Förderung von Kindern unabdingbar.
Die Gruppenobergrenzen für Kinder unter 3 Jahren (derzeit 10 Kinder) werden aufgehoben, rein rechnerisch könnten 16 zwei- bis dreijährige Kinder in einer Gruppe betreut werden.
Besonders im ländlichen Raum sind aufgrund der demographischen Entwicklung Gruppengrößen von 25 Kindern nicht immer erreichbar – und auch nicht wünschenswert. 1-2-gruppige Einrichtungen sind in ihrer Existenz gefährdet. - Qualifizierung von Fachkräften
Bei den erforderlichen Fachkraftstunden können 20% pädagogische Laien eingerechnet werden. Dies entspricht einer Entprofessionalisierung des Berufsstandes von Erzieherinnen und Erziehern. Gleichzeitig werden weniger pädagogische Fachkräfte das Kerngeschäft einer Kindertageseinrichtung bewältigen müssen. - Planung und Steuerung
Zeiten für mittelbare pädagogische Arbeit (Dokumentation, Zusammenarbeit mit Familien, Kooperationen mit anderen Institutionen etc.) und Zeiten für Leitungsfreistellung sind nicht vorgesehen.
Es kommt zusammengefasst zu erheblichen Qualitätsverlusten für alle Beteiligten und zu steigenden Arbeitsbelastungen für pädagogische Fachkräfte.
Kommt dieser Gesetzesentwurf durch – und das ist aufgrund der Mehrheitsverhältnisse im hessischen Landtag wahrscheinlich – bedeutet das einen Rückschritt in der hessischen Bildungslandschaft, eine steigende Belastung für Eltern und Erzieher und eine schlechtere Förderung der Kleinsten. Die Folge hieraus werden eine schlechtere Entwicklung der Kinder und in Summe schlechtere Bildungsergebnisse in Hessen sein, da die Basis für gute und erfolgreiche Bildung in den ersten Lebensjahren gelegt wird.
Es passt allerdings zu der bildungs- und familienpolitischen Haltung der beteiligten Parteien, gerade hier zu sparen.
Wollen die einen die Bildung von Kleinkindern lieber in mütterlichen Händen sehen, so dass sowohl die Kinder als auch die Mütter konservativen Vorstellungen entsprechen lernen, so wollen die anderen ihre Unterstützung statt den Schwachen unserer Gesellschaft wie den Kindern lieber den starken – ihrer Meinung nach die Gesellschaft tragenden – Teilen der Gesellschaft zukommen lassen.
Dass der Markt die Bildung nicht regelt und dass das Festhalten an überkommenen Vorstellungen nicht per se gut sein muss, das zeigen die jüngeren Erhebungen und vor allem das sich ändernde Bild unserer Gesellschaft.
Den handelnden Personen von CDU und FDP, aber insbesondere den Menschen in Hessen muss aufgezeigt werden, dass der Entwurf für das HessKiFöG der falsche Weg ist.