Im Kreis Wesel startet zum 1. Oktober 2013 die Familienkarte.
„Genutzt werden kann sie von Familien (Eltern & Pflege-, Lebenspartnerschaften, Alleinerziehende, getrennt oder geschieden lebende Elternteile) mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren, die ihren Hauptwohnsitz im Kreis Wesel haben.“
Ich finde, die Familienkarte ist eine gute Sache.
Gerne würde ich sie für meine Familie beantragen.
Das kann ich aber augenscheinlich nicht, denn: für den Kreis Wesel stellt meine Familie wohl keine Familie dar.
Meine Frau und ich leben unverheiratet mit unseren beiden Kindern zusammen.
Wir fühlen uns als Familie. Wir werden überall als Familie empfunden.
Der Kreis Wesel (genauer: der Antrag des Kreis Wesel für eine Familienkarte) lässt diese Form des familiären Zusammenlebens für die Familienkarte nicht zu und benachteiligt so Familien, die nicht dem tradierten Familienmodell entsprechen.
Das kann doch kaum ein Versäumnis oder eine Nachlässigkeit sein.
Nicht verheiratet zusammen lebende mit gemeinsamen Kindern sind seit Jahren nichts aussergewöhnliches mehr.
Ich bitte Herrn Berensmeier und Herrn Stille, das Antragsformular und ggfs. die Familienkarte zu überarbeiten und in den Punkten
– Familienstand
– Ehegatte/Ehegattin bzw. eingetr. Lebenspartner/Lebenspartnerin
an zeitgemäße Familiensituationen anzupassen.