Vor zwei Wochen schrieb ich [1] [2] über die Probleme unverheiratet zusammenlebender Eltern, eine Familienkarte zu beantragen und bat Herrn Berensmeier und Herrn Stille, das Antragsformular zu überarbeiten.
In den FAQs zur Familienkarte wird zwar auch ‚Lebenspartnerschaften‘ als bezugsberechtigt aufgeführt, im Antrag gilt das jedoch nur noch für eingetragene Lebenspartnerschaften.
Auf mein auch an die beiden Herren direkt adressiertes Schreiben reagierte Herr Stille schnell und rief mich freundlicherweise sogar an.
Dafür und für die Hilfsbereitschaft mein ausdrücklicher Dank!
Herr Stille erklärte mir in dem Telefonat, wie ich es anstellen müsse, um eine Familienkarte zu bekommen.
Allerdings konnte Herr Stille mir keinen Weg aufzeigen, über den wir als Familie eine Familienkarte mit allen Familienmitgliedern erhalten können.
Er begründete das damit, dass ein (nicht eingetragener) Lebenspartner für den anderen keine rechtsverbindlichen Erklärungen abgeben könne.
Dabei könnten nach meiner Auffassung kleine Änderungen des Antragsformulars durchaus ermöglichen, dass auch nicht verheiratet zusammenlebende Eltern mit ihren Kindern EINE Familienkarte für alle bekommen.
Herr Stille schlug vor, dass jeweils Mutter und Vater eine Familienkarte beantragen sollen.
Somit hätte unsere Famile zwei Familienkarten und das Problem sei gelöst.
Ja, ich sehe das durchaus als Workaround und als pragmatische Lösung des bestehenden Problems.
Aber eben nicht als Lösung des grundsätzlichen Problems. Und nachhaltig ist es auch nicht, weil nicht jeder in dieser Situation in den Genuß der persönlichen Beratung durch einen Mitarbeiter des Kreises kommt.
Darüber hinaus möchte ich darauf aufmerksam machen, dass bei vielen Verwaltungsvorgängen das Bewusstsein für Familienformen, die nicht den hergebrachten Mustern entsprechen, zu fehlen scheint.
Auf die möglichen negativen Seiteneffekte, die diese Lösung beinhaltet, will ich nicht näher eingehen (Verfälschung der Zahlen, man muss ggfs. zwei Familienkarten vorlegen, da ja auf keiner der beiden Familienkarten alle Familienmitglieder aufgeführt sind).
Das Antragsformuler für die Familienkarte sieht an den relevanten Stellen so aus:
Antragsteller/in und Familienstand:
Partner der/des Antragstellerin/Antragstellers:
Datenschutzrechtliche Einwilligung:
Ich wage zu bezweifeln, dass diese datenschutzrechtliche Einwilligung (mit Bezug nur auf die Daten des Antragstellers: „Ich willige ein, dass meine o.g. personenbezogenen Daten …„) im Zweifel einer Überprüfung standhalten. Aber darauf will ich nicht hinaus.
Ích hatte ja in meinem Brief vom 25. September darum gebeten, das Antragsformular zu überarbeiten und in den Punkten Familienstand und Ehegatte/Ehegattin bzw. eingetr. Lebenspartner/Lebenspartnerin
an zeitgemäße Familiensituationen anzupassen.
Das (siehe oben) ist laut Herrn Stille nicht möglich.
Ich möchte hier gerne am Beispiel eines überarbeiteten Formulars darstellen, welche Änderungen Abhilfe schaffen können:
Antragsteller/in und Familienstand:
Partner der/des Antragstellerin/Antragstellers:
Datenschutzrechtliche Einwilligung:
und zusätzlich wichtig: der Sorgerechtsstatus beider Elternteile:
Das Placebo-Beispiel eines so geänderten Antrags kann hier betrachtet werden (das Beispiel ist ohne jede Funktion!).
Ich möchte Herrn Berensmeier und Herrn Stille erneut bitten, das Antragsformular und ggfs. die Familienkarte zu überarbeiten und in den Punkten
– Familienstand
– Ehegatte/Ehegattin bzw. eingetr. Lebenspartner/Lebenspartnerin
an zeitgemäße Familiensituationen anzupassen.