Wie schon vor 2015 führen auch in diesem Jahr die Anmeldungen an den weiterführenden Schulen zu großen Diskussionen und leider auch zu Anschuldigungen, die teilweise alte, längst überwunden geglaubte Befindlichkeiten widerspiegeln.
Nachdem im Jahr 2015 der Rat der Stadt Wesel mehrheitlich dem über mehrere Jahre offensichtlichen Elternwillen nach mehr Gesamtschulkapazität folgte und die Erweiterung der Gesamtschule beschloss, gibt es nun wieder eine Situation, in der im Rahmen ihrer Acht-Zügigkeit nicht alle zur Gesamtschule angemeldeten Kinder angenommen werden können.
Es stellt sich die Frage, ob die Zahl der Anmeldungen zu den weiterführenden Schulen in Wesel und das Anmeldeverhalten der Eltern nicht eher hätte ‚vorausgesehen‘ werden können und welche Maßnahmen die Verwaltung als Schulträger ergreifen kann und wird, um derartige Überraschungen zukünftig zu vermeiden.
In der morgigen Schulausschuss-Sitzung geht es um die Einrichtung einer Überhangsklasse an der Gesamtschule. Die Elternvertretung der Gesamtschule hält eine weitere – vorübergehende – Vergrößerung der Gesamtschule für nicht durchführbar und hat sich als von der Entscheidung Betroffene zurecht eindeutig positioniert.
Die Schulleiterin der Konrad-Duden-Realschule hat ihren Standpunkt, die an der Gesamtschule nicht angenommenen Kinder mit Hauptschulempfehlung nicht adäquat beschulen zu können, ebenfalls als Betroffene zurecht dargestellt.
Irritierend ist die Vielzahl der Meinungsäußerungen der Vertreter anderer Schulformen, aus der Weseler Wirtschaft bis hin zum Philologenverband NRW, die sich im Kontext zu nötigen Veränderungen der Weseler Schullandschaft ab dem Jahr 2019 äußern und ihre jeweiligen Standpunkte mehr oder weniger begründet darlegen. Sogar das NRW-Schulministerium will die CDU bemühen; möglicherweise, weil die Empfehlung der Bezirksregierung nicht zu den eigenen Präferenzen passt?
Ich hoffe sehr, dass Wesel als Schulträger die wenige verbleibende Zeit für eine Entscheidung für das Schuljahr 2019/2020 gemeinsam mit den Leitungen aller weiterführenden Schulen sowie der Eltern der beschulten Kinder und Anhörung auch der Eltern von Kindern, die erst später von der jetzt zu fällenden Entscheidung betroffen sein werden, nutzen wird.