Mit dem gesetzlich verbrieften Rechtsanspruch auf Förderung aller Kinder in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege (§24 SGB VIII) wird den Jüngsten unserer Gesellschaft das Recht auf frühkindliche Bildung und Förderung und damit auf ein chancengerechtes Aufwachsen zugesichert.
Die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen der Kindertagesbetreuung in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege in Nordrhein-Westfalen regelt das Kinderbildungsgesetz NRW (KiBiz).
Umsetzen müssen diesen Anspruch die Kommunen. Sie müssen große Anstrengungen unternehmen und über die Bereitstellung der benötigten Plätze hinaus auch die unterschiedlichen Notwendigkeiten und Bedarfe der Kinder, ihrer Eltern, der Erzieher*innen und Pfleger*innen berücksichtigen und – soweit nötig und möglich – umsetzen – ohne den Qualitätsanspruch an Bildung, Förderung und Entwicklung junger Menschen dabei zu vernachlässigen.
Aufgabe der lokalen Politik ist hierbei, für gute Rahmenbedingungen zu sorgen.