Sehr geehrte Frau Weiss, am 21. März 2013 haben auch Sie im Bundestag dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft (17/12034) in der vom Innenausschuss geänderten Fassung (17/12879) zugestimmt. Gegen die vielfache und vielerorts nicht überhörbare Kritik anerkannter Experten haben Sie damit der Schwächung der Privatsphäre der Bürger und dem Abbau des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung Vorschub geleistet. Als Weseler Bürger – den Sie im Bundestag vertreten sollen – bin ich von Ihrem Votum…