Vor zwei Wochen schrieb ich [1] [2] über die Probleme unverheiratet zusammenlebender Eltern, eine Familienkarte zu beantragen und bat Herrn Berensmeier und Herrn Stille, das Antragsformular zu überarbeiten.In den FAQs zur Familienkarte wird zwar auch ‚Lebenspartnerschaften‘ als bezugsberechtigt aufgeführt, im Antrag gilt das jedoch nur noch für eingetragene Lebenspartnerschaften. Auf mein auch an die beiden Herren direkt adressiertes Schreiben reagierte Herr Stille schnell und rief mich freundlicherweise sogar an.Dafür und für die Hilfsbereitschaft mein ausdrücklicher Dank! Herr Stille erklärte mir…