Was haben der U3-Rechtsanspruch – also der Anspruch von Eltern ein- und zweijähriger Kinder auf einen Betreuungsplatz – und die Freizügigkeit in der EU mit einander zu tun? Eigentlich nichts. Aber beide haben etwas gemeinsam. Sowohl der U3-Rechtsanspruch inklusive erwarteter Erfüllungsquote als auch die vollständige Öffnung des EU-Raums für Bürger aus Bulgarien und Rumänien sind seit 2007 bekannt. Hier wie dort wurden einerseits wenige bis keine vorbereitenden Maßnahmen ergriffen wie beim U3-Rechtsanspruch Aufklärung der betroffenen Eltern hinreichende Information der Stellen,…