Eine nicht unwesentliche Motivation für mein politisches Engagement auf kommunaler, Landes- und Bundesebene war und ist die gesellschaftliche und finanzielle Situation unserer Kinder.
Deshalb freue ich mich in diesen Tagen, dass die Regierungskoalition sich mit Antrieb der GRÜNEN endlich auf Eckpunkte bei der kommenden Kindergrundsicherung geeinigt hat.
Seit nunmehr 10 Jahren setze ich mich für ein Kindergrundeinkommen aka Kindergrundsicherung ein.
So forderte ich am 1. Juni 2013 zum Internationalen Kindertag unter anderem konkrete Rechte für Kinder, ein Wunsch- und Wahlrecht des Lernorts, die Pflicht zu kindgerechten Neubauten und ein vom Bildungsgrundeinkommen flankiertes Kindergrundeinkommen“.
Am 21. Juli 2015 schrieb ich zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Betreuungsgeld „Wir setzen uns für beitragsfreie und wohnortnahe Kinderbetreuung ein. Die Wahl, ein solches Angebot wahrzunehmen, muss im elterlichen Ermessen bleiben. 150 Euro (Anmerkung: Höhe des gekippten Betreuungsgelds) versetzen jedoch nicht alle Eltern in die Lage, ihre Kinder adäquat zu betreuen und auf ein eigenes Einkommen zu verzichten. Mit einem Kindergrundeinkommen könnten Eltern nach eigener Wahl die Betreuung in beitragspflichtigen Kitas bezahlen oder einen Einkommensausfall bei Betreuung zu Hause ausgleichen.“
Am 3. Oktober 2021 schrieb ich anlässlich des Bundestagswahlergebnisses „Was nun, GRÜNE? Auf in die Regierungsbeteiligung!“ und nannte als erste Ziele einer kommenden Bundesregierung mit Grüner Beteiligung neben einem Klimaschutzsofortprogramm und einem schnelleren Kohleausstieg die Kindergrundsicherung, die Erhöhung des Grundfreibetrags bei der Einkommensteuer und die Anhebung des Hartz-IV-Satzes.