EU führt Recht auf Reparatur ein

Werkzeugkasten-Handschuhe_by_Wilhelmine Wulff_pixelio.de

Endlich, möchte man sagen.
Seit Jahren kämpfen Umwelt- und Verbraucherschützer*innen darum, Reparaturmöglichkeiten für Konsumgüter zu ermöglichen oder zumindest zu verbessern und die ‚geplante Obsoleszenz‘, also in neue Produkte eingebaute Verfallsdaten, zu verbieten oder zumindest zurückzudrängen.

Die Einigung des Europaparlaments und der EU-Staaten auf die Verpflichtung der Hersteller, bestimmte Produkte wie Kühlschränke, Staubsauger und Handys künftig auf Wunsch zu reparieren und damit der Rechtsanspruch der Verbraucher*innen auf Reparatur, ist ein großer Schritt in die richtige Richtung.

„35 Millionen Tonnen Müll produzierten die europäischen Verbraucherinnen und Verbraucher im Jahr, weil Produkte nicht repariert und durch Neuware ersetzt werden.“ sagt der Verhandlungsführer des Europaparlaments, René Repasi (SPD).

Für Anna Cavazzini, Vorsitzende des Binnenmarktausschusses des EU-Parlaments, ist das Verhandlungsergebnis ein Durchbruch für den Verbraucherschutz. „Reparatur wird einfacher und erschwinglicher, indem der Zugang zu Ersatzteilen zu einem angemessenen Preis und zu Reparaturanleitungen der Hersteller auch für kleine Repair Shops um die Ecke und Tüftlerinnen in ihren Garagen garantiert wird“, sagt die Grünen-Politikerin.

Und: Das Recht auf Reparatur dient auch dem Umweltschutz. Weniger weggeworfene Produkte, weniger Abfall, weniger Ressourcenverbrauch und weniger Treibhausgasemissionen.
Schätzungen nennen als Ersparnisse 18,5 Millionen Tonnen weniger Treibhausgasemissionen, 1,8 Millionen Tonnen weniger Ressourcenverbrauch und 3 Millionen Tonnen weniger Abfall in den nächsten 15 Jahren.

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