Im Rat der Stadt Wesel hat die SPD-Fraktion für den Hauptausschuss einen zusätzlichen Tagesordnungspunkt ‚Sicherheit in Wesel mit Hilfe von KI-Kameras‚ beantragt.
Im Antrag schreibt der SPD-Fraktionsvorsitzende, daß der Weseler Rat vor kurzem ‚umfangreiche Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit …‚ beschlossen hat, aber kein ‚Messerverbot‚.
(Anmerkung: Die dazu befragte Kreis Weseler Polizei hat zum damaligen Messerverbotsantrag wegen fehlender Delikte keine Notwendigkeit gesehen.)
Weiterhin schreibt der Fraktionsvorsitzende, daß ‚uns nun die Messerattacke wieder bundesweit eingeholt hat‘, macht das Faß also nach wenigen Wochen wieder neu auf.
Wider besseres Wissen formuliert der Antrag, Polizei und Ordnungskräfte würden die “’neuralgischen Punkte in Wesel‘ kennen.
Siehe oben: Das hatten wir vor Kurzem schon, damit waren wir durch.
Und in einer Art Begründung formuliert er: ‚Leider müssen wir feststellen, daß der Datenschutz oft ein Hindernis darstellt. Das ist schade und der falsche Weg‘ und schließt der Aussage den üblichen Sermon von ‚Daten der Bevölkerung landen in den USA …‘ und von der ‚restriktiven Auslegung des deutschen Datenschutzes, die nicht nachzuvollziehen ist‘ an.
Oh Mann!
Dieser Fraktionsvorsitzende ist seit Jahrzehnten politisch unterwegs und bringt hier die üblichen hinkenden Vergleiche. Man möchte meinen, er weiß es besser und macht das mit Absicht. Hat er vielleicht ein Verhältnis zum Datenschutz, das der Gesetzeslage nicht entspricht?
Hier noch einmal: Datenschutz ist ein Abwehrrecht, weil er die Bürger vor dem Zugriff anderer auf ihre privaten Informationen schützt, insbesondere vor dem Staat und seinen Institutionen.
Dieser Fraktionsvorsitzende möchte also das Abwehrrecht der Bürger*innen schmälern bzw. an ’neuralgischen‘ Punkten im Stadgebiet aussetzen, denn einen nach Gesetzeslage notwendigen besonderen Grund kann er -siehe oben- nicht vorbringen.
Dem muss man sich entgegenstellen. Ich werde das nach meinen Möglichkeiten tun.