Heute um 0:00 Uhr ist das Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft (TKGBDAG), kurz Bestandsdatenauskunftsgesetz, in Kraft getreten. Der staatliche Zugriff auf unsere Kommunikationsdaten ist damit nicht mehr auf Einzelfälle beschränkt. Bisher nicht gestattete Eingriffe in das Fernmeldegeheimnis sind ab heute gestattet. Es wird absehbar eine elektronische Schnittstelle zur elektronischen Abfrage von Bestandsdaten eingeführt werden. Es werden absehbar automatisierte Massenabfragen erfolgen. Daten abfragen dürfen und werden: Behörden, die Straftaten oder Ordnugswidrigkeiten verfolgen Behörden, die für…