Die Schulferien neigen sich in NRW dem Ende zu. Wer das Anrecht auf einen Zuschuss für den Schulbedarf seines Kindes hat, sollte jetzt noch schnell einen Antrag stellen! Im Rahmen des Bildungs und Teilhabepaketes der Bundesregierung erhalten ALG-II-Empfänger für ihre Kinder im August automatisch und ohne expliziten Antrag einen Zuschuss für deren Schulbedarf (Schulranzen, Sportzeug, Schreib-, Rechen-, Zeichen– und Bastelutensilien). Wer allerdings “nur” einen Kinderzuschlag (klingt herzlos, ist aber der Zuschuss zum Kindergeld) oder Wohngeld bezieht, muss für diese Schulbedarfsförderung…