Das Kommunalwahlgesetz NRW gibt vor, dass ein Rat oder ein Kreistag bis zur 45. Woche nach der letzten Kommunalwahl über die gesetzlich mögliche Verkleinerung des Rats bzw. des Kreistags beschliessen muss (KWahlG §3.2), also bis spätestens Februar 2018. Run Hierüber informierte am 27. November 2017 der Städte- und Gemeindebund NRW seine Mitglieder und löste damit einen Run aus, als gäbe es kein morgen mehr. Da viele Vertretungen im kommenden Jahr erst wieder im März tagen, kamen und kommen in mehreren…