Am 22. Mai schrieb ich an dieser Stelle „Es ist ausreichend unbefriedigend, dass der ab dem 1. August 2013 geltende Rechtsanspruch auf Betreuung unter-3-jähriger Kinder in vielen Kommunen nicht hinreichend erfüllt werden wird.“ Die ersten Auswirkungen zeigen sich, die Kommunen wappnen sich. Dies tun sie unter anderem unter Zuhilfenahme von Richtlinien, die sie (zu diesem Zweck?) erlassen. So geschehen am 5.7. im Jugendhilfeausschuss meiner Stadt. In ihren Richtlinien zur Kindertagespflege verfasst die Stadt Wesel manches begrüssenswertes, aber auch die Grundregel,…