Die CDU- und FDP-Fraktionen haben mit ihrer Mehrheit im Landtag NRW am 11. April die Stichwahlen bei Bürgermeister- und Landratswahlen abgeschafft
Damit wird Nordrhein-Westfalen das einzige Bundesland ohne möglichen zweiten Wahlgang bei Bürgermeister- und Landratswahlen sein.
CDU und FDP haben sich über viele Stimmen von Landräten und Landrätinnen, Bürgermeistern und Bürgermeisterinnen hinweg gesetzt. Ebenso haben die beiden Fraktionen die Initiative von ‚Mehr Demokratie‘ mit mehr als 18.000 Unterstützern und die Aufforderungen aus den Kommunen – auf meine gemeinsame Initiative mit der GRÜNEN Faktion hin auch aus dem Kreis Wesel – missachtet.
Damit geht ein Stück kommunaler Demokratie verloren und es wird gewählte Bürgermeister/Bürgermeisterinnen sowie Landrätinnen/Landräte geben, die von kaum mehr einem Drittel der Wähler und Wählerinnen legitimiert sein werden.
Kandidaten und Kandidatinnen kleinerer Parteien werden so behindert – viele Wähler und Wählerinnen werden aus taktischen Erwägungen der ‚vermutlich‘ aussichtsreicheren Kandidatur ihre Stimme geben statt nach ihrer Überzeugung zu wählen.
Ein Problem, dass auch für existierende Wahlhürden gilt.
Den ganzen Nachteilen gegenüber steht die Ersparnis von einigen tausend Euro durch den Wegfall der Stichwahl.
Aber diese Ersparnis scheint mir nur der Vorwand zu sein für wahrscheinlich mehr Bürgermeisterinnen und Bürgermeister wie auch Landräte und Landrätinnen auf CDU-Ticket.
Was den kleinen Koalitionspartner FDP, diese behauptete liberale Partei, zu dieser Abstimmung bewogen hat, welcher Kuhhandel dahinter steht, bleibt abzuwarten.
Jetzt bleibt nur noch der Gang vor den Verfassungsgerichtshof NRW, um diesen Demokratieabbau rückabzuwickeln.
Es wäre nicht das erste Mal, dass demokratiefeindliche NRW-Gesetze dort gestoppt werden.